Key Gemeinsam

Risikomanagement

im Produkthaftungsbereich


Falls Import oder Komponentenassembling notwendig ist, gilt weiter zu beachten, dass dadurch eine Herstellerverantwortlichkeit eintritt:

Es ist in diesen Fällen ein umfassendes Produkthaftungsrisikomanagement notwendig. Insbesondere ist folgendes zu berücksichtigen:

Qualitätsmanagement

Für 100 % Qualität und Sicherheit sorgen. Mangelndes Qualitätsmanagement provoziert das Auftreten von Produktfehlern
Deswegen empfiehlt sich die Einführung eines zertifizierten Qualitätsmanagementssystems

Sensibilisierung der Mitarbeiter

Aufzeigen der konkreten Risiken für das Unternehmen
Hinweis auf persönliche Risiken, insbesondere auch strafrechtliche Risiken: jeder einzelne Mitarbeiter eines Unternehmens ist grundsätzlich in der produktstrafrechtlichen Schusslinie, unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen und seinem Einkommen
Aufzeigen von Möglichkeiten eines jeden einzelnen, Haftungsfälle zu vermeiden

Vermeidung von Konstruktionsfehlern seitens Ihrer Lieferanten

Angemessene, sorgfältig und vollständig durchzuführende Produkttests
Berücksichtigung, dass Änderungen kleiner Details des Produkts Auswirkungen auf das Verhalten des Gesamtprodukts haben können
Beachtung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik
Keine Minderung der Sicherheit aus Kostengründen
Vertragliche Hilfsmittel: Qualitätssicherungsvereinbarungen

Vermeidung von Produktionsfehlern seitens Ihrer Lieferanten

Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
Durchführung ausreichender Eignungs- und Belastungstests
Vermeidung eigenmächtigen Materialwechsels seitens des Einkaufs

Vermeidung von Instruktionsfehlern

Keine irreführende Werbung
Ausreichende und mangelfreier Warnhinweise, Montageanleitung, Gebrauchsanweisung

Produktbeobachtung

Sammlung und Auswertung von Reklamationen und Auswertung der Ergebnisse
Auf Gefahren bei Verbindung mit anderen Produkten hinweisen
Produkttests durchführen, solange sich das Produkt noch auf dem Markt befindet
Beachtung der Pflichten aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Dokumentation

positive Dokumente schaffen, negative meiden
Aufbewahrung der Dokumente bis zu 30 Jahren (Höchstfrist bzgl. der Verjährung)

Vertragsgestaltung

Risikoverteilung zwischen Zulieferer und Hersteller, Händler im Innenverhältnis regeln
Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten vereinbaren
AGB und Haftungsausschlüsse vereinbaren, Rahmenvereinbarungen bei kollidierenden AGB schaffen

Wirtschaftliche Absicherung

Ausreichende Rückstellungen für Produkthaftungsfälle bilden Versicherungen (Allgemeine Haftpflichtversicherung / Produkthaftpflichtversicherung / Managerhaftpflichtversicherung sog. „D&O-Versicherung“)

Notfallpläne für Restrisiken erstellen


Simulation eines Produkthaftungsfalls durchführen


Rückrufmanagement für Produkthaftungsfall installieren


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