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Gesetze und Normen
VDI 6036 - die Richtlinie für Heizkörperbefestigung

VDI 6036 Die neue Richtlinie für Heizkörperbefestigung

VDI 6036. Ein bedeutender Fortschritt in Sachen Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Im Falle eines Sach- oder Personenschadens können alle beteiligten Unternehmen und Personen in irgendeiner Weise belangt werden. Um die Beteiligten besser rechtlich abzusichern hat der Verein Deutscher Ingenieure eine Richtlinie VDI 6036 zur Befestigung von Heizkörpern entworfen. Sie soll Planer und Fachhandwerker bei der Berechnung möglicher Zusatzlasten auf Heizkörper unterstützen, um zukünftig größtmögliche Zuverlässigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Innovative Befestigungstechnik, die die Anforderungen der VDI 6036 voll erfüllt.

Kermi hat sein Befestigungsprogramm auf hohe Tragkraft, optimale Stabilität und maximale Sicherheit ausgerichtet. Komplett konstruiert im eigenen Haus – mit dem Know-how
jahrzehntelanger Spezialistenerfahrung. Absolut richtlinienkonform mit der VDI 6036. Mit einkalkuliertem Fehlgebrauchs-Risiko und damit auch für mehr beruhigende Sicherheit für Planer und Fachhandwerker.

Dauerhafte Stabilität – unabdingbare Voraussetzung für entsprechende Sicherheit im realen Einsatz.

Tagtäglich sind Heizkörper physischen Kontakten ausgesetzt. In der Wohnung, am Arbeitsplatz, in Schulen, Bahnhöfen, Flughäfen, Foyers . . . Dabei ist eine Zweckentfremdung im Realfall absolut die Regel. Häufig durch fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Fehlgebrauch. Vom harmlosen Abstützen an der Heizkörperoberkante, über spielende Schulkinder, die sich auf den Heizkörper setzen oder darauf klettern, bis hin zur hohen Belastung durch ausströmende Menschenmassen am Veranstaltungsende oder gar bei Feueralarm. Im Extremfall könnte sich der Heizkörper lösen und durch sein Gewicht hohen Schaden anrichten. Wie hoch die Gefahr eines Schadens dabei jeweils ist, hängt maßgeblich von Konstruktion, Tragkraft, Stabilität und Sicherheit der Heizkörperbefestigung ab.

VDI 6030 Die neue Wärme

Die neue Energieeinsparverordnung schreibt seit dem 1. Februar 2002 Zukunft für die gesamte Welt des Heizens: Stärker als bisher stehen nun die Komponenten der Gebäude-Heiztechnik auf dem Energieprüfstand. Niedrigenergiehausstandard bedeutet das Aus für über zwei Millionen alte Heizanlagen - mehr als 30 Millionen alte Heizkörper sollten aus guten Gründen gleich mit modernisiert werden.

Gute Gründe für eine Modernisierung

Spürbar mehr Komfort und Behaglichkeit:

Keine Behaglichkeitsdefizite mehr, wie z.B. Kältestrahlung und Fallluftströmungen.

Neues Design und moderne Optik:

Der Variantenreichtum moderner Heizkörper bietet eine fast unbegrenzte Gestaltungsvielfalt mit multifunktionaler Nutzung.

Sicher und langlebig:

Moderne Heizkörper bieten eine neue Qualität und Sicherheit.

Sparsam, gesund und hygienisch:

Die Niedrigenergietechnik bietet neben der Einsparung ein gesundes Maß an Behaglichkeit durch ein ausgeglichenes Raumklima.

Wertsteigerung für die Immobilie:

Modernisierung mit neuen Heizkörpern führt zu einer Wertsteigerung vor allem für ältere Häuser.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.thermische-behaglichkeit.de oder in der zum Download bereit gestellten PDF-Datei.

Broschüre

 

 

VDI 3805

Die VDI 3805 legt die Datenstruktur der Produktdaten über die gesamte TGA fest und eröffnet daher den Softwareanwendern über die Hersteller den Zugang zu aktuellen Produktdaten im Bereich der technischen Produkteigenschaften aber auch der geometrischen Darstellung in CAD-Programmen.

Ausgaben für Heizkörper

Blatt 1 (Oktober 2011) = Produktdatenaustausch in der TGA Grundlagen
Blatt 6 (Mai 2004) = Produktdatenaustausch in der TGA Heizkörper

Kermi engagiert sich bereits seit Anfang der 90er Jahre in der BDH bzw. VDI Richtlinienarbeit im Zusammenhang mit der Normierung der Produktstammdaten. Mit der Einführung der BDH Heizkörperdatensätze konnten die Hersteller und Planer deutliche Einsparungen in der Projektarbeit erzielen und die Qualität der Ausschreibungen verbessern. Im Rahmen des Siegeszuges der CAD-basierenden Planungen wurde der BDH-Datensatz durch das VDI 3805 Datenformat abgelöst. In der Entwicklung dieser modernen Datenrichtlinie war Kermi federführend beteiligt. Heute gibt es im SHK-Umfeld mehr als 20 VDI 3805 Datenblätter für verschiedene Warengruppe ( www.vdi.de/3805 ).

Die VDI 3805 ermöglicht den SHK-Herstellern in verschiedenen Gewerken, schnell und unbürokratisch in hoher Qualität für eine Vielzahl von Softwareanwendungen Produktdaten bereitstellen. Den Planern stehen somit stets aktuelle Daten für eine große Zahl von Lieferanten in ihrer Software zur Verfügung. Das erhöht die Planungsqualität und -sicherheit. Ein win-win Effekt für die gesamte Branche und für unsere Kunden. In den nächsten Jahren erwarten wir einen Siegeszug der VDI 3805 Daten im internationalen Geschäft. Auch dafür ist die VDI 3805 das richtige Instrument.

Kermi stellt aktuell für 4 Warengruppen in 3 Sprachen VDI 3805 Daten zur Verfügung. Ein deutlicher internationaler Ausbau der VDI 3805 Kataloge ist bereits in Arbeit.

Verbesserungen

Anbei einige Verbesserung der VDI 3805 Daten gegenüber den BDH 2.0-Datensätzen

  • die Darstellung der Modellreihen kann priorisiert werden, d.h. gängige Modelle stehen an obiger Stelle
  • die Versionenverwaltung wird verbessert, d.h. neue Datensätze überschreiben nicht mehr alte Auslegungen
  • alle Leistungsangaben werden gemäß der EN 442 in den Normwerten nach 75/65/20 hinterlegt
  • Anschlußarten können hinterlegt werden und Minderleistungen zugewiesen werden
  • geometrische Daten z.B. Gestaltdaten, Anschlußdaten, Störräume stehen zur Verfügung
  • eine Zuordnung zu weiteren VDI-3805 Blättern ist möglich z.B. Heizkörper zu Armaturen
  • intelligente Datenstrukturen ermöglichen eine genaue Zubehörauswahl
  • VDI 3805 unterstützt moderne Datenformate wie Datanorm, STLB Bau, EAN
  • eine Bildzuordnung kann hinterlegt werden
  • der VDI-Datensatz ist eine TGA-Lösungen, die einheitliche Datenstrukturen über die gesamte TGA ermöglicht

Kermi VDI 3805 Datensätze

Die erste Version der VDI-Daten Heizkörper mit technischen und geometrischen Daten steht zur Verfügung.

Bezugsquelle

Die VDI 3805 Blätter können über den Beuth Verlag, Berlin, www.beuth.de bezogen werden.
Weitere Informationen unter http://www.vdi3805.eu/

CE Leistungserklärung

Die neue Bauprodukteverordnung (BauPVO 305/2011)

Seit 1. Juli 2013 löst die neue Bauprodukteverordnung (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt die neue BauPVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest.

Bauprodukte, die seit dem 1. Juli 2013 in Verkehr gebracht werden, müssen der BauPVO entsprechen. Unter „Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Verfügbarmachung eines Bauprodukts auf dem europäischen Markt durch den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Importeur zu verstehen.

Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR.

Die CE-Kennzeichnung ist auf Basis einer Leistungserklärung anzubringen, in der die Leistungen des Bauprodukts für dessen wesentliche Merkmale anzugeben sind. Welche Merkmale eines Bauprodukts wesentlich sind, ergibt sich aus den harmonisierten technischen Spezifikationen und geht auf die gesetzlichen Anforderungen zurück, die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt werden. So kann z.B. die Druckfestigkeit von Heizkörpern ein wesentliches Merkmal sein, dass der Erfüllung der Grundanforderungen und damit dem Schutz eines Objekts und dessen Nutzern dient. Merkmale eines Bauprodukts, die nicht auf einer gesetzlichen Anforderung basieren (z. B. die farbliche Gestaltung), sind nicht Bestandteil der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung.

Mit der BauPVO ändert sich die Bedeutung der CE-Kennzeichnung. Zukünftig dokumentiert der Hersteller damit, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung sowie die Einhaltung aller einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt. Alle Bauprodukte, für die der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt hat, müssen CE-gekennzeichnet werden. Soweit möglich, muss die CE-Kennzeichnung auf dem Bauprodukt selbst, einem Etikett oder der Verpackung angebracht werden.