Klimapaket

Kermi Branchenlösung

Förderung für effiziente Gebäude

2020 hat der Bundestag das Klimapaket der Bundesregierung abgesegnet. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurden Gesetzte und Maßnahmen gebündelt, die den Klimaschutz voranbringen sollen und so den deutschen Klimaschutzplan 2050 umsetzen. Das Ziel lautet: Bis 2030 muss Deutschland seinen Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050.

Auch Bauen und Wohnen soll in Deutschland klimafreundlicher werden, denn ca. 35 Prozent unserer gesamten Energie verbrauchen wir in den eigenen vier Wänden, vor allem für Heizung und Warmwasser. Die Energieversorgung soll grundlegend umgestellt werden: Weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz. Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BMWK, hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG, – Einzelmaßnahmen angepasst.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG ist in 3 Teilprogramm aufgeteilt

BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude

Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Beantragung bei der kfw

BEG Einzelmaßnahmen

Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden (z.B. Heizungstausch und Optimierung, Dämmung von Außenhülle / Dach, Einbau von Lüftungsanlagen -> Hierbei unterstützen wir Sie beim Einsatz von Kermi x-well Lüftungsanlagen).

Beantragung bei der BAFA

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Kermi Systemprodukte

Energieeffizient sanieren und bauen mit Geld vom Staat. Bis zu 45 % staatliche Förderung sind möglich

Nicht nur Wärmepumpen, sondern auch Wohnraumlüftung, Heizkörper, Flächentemperierungssysteme und Regelungskomponenten werden gefördert. Auch Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme sowie zahlreiche Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen werden bezuschusst. Das vollumfängliche Kermi Raumklima-Programm bietet hier alle Komponenten für ein energieeffizientes Heizungssystem. Profitieren Sie deshalb von der Förderung aller Kermi Systemteile. Das Kermi System erreicht durch ein kluges Zusammenspiel aller Elemente ein Optimum an Energieeffizienz. Die Optimierung zwischen den Teilen verbessert den Wirkungsgrad des Gesamtsystems erheblich. Jede Komponente in diesem System für sich ist auf hohe Wirtschaftlichkeit hin ausgelegt.

Wärmepumpen

Kermi x-change Wärmepumpen erzeugen emissionsfreie Wärme und beziehen ihre thermische Energie entweder aus Luft, Grundwasser oder Erdreich.

Wohnraumlüftung

Kermi x-well Wohnraumlüftungen sorgen in Neubauten oder in energetisch sanierten Altbauten für Frischluft und ein gutes Raumklima.

Flächenheizung

x-net sorgt mit Fußbodenheizung oder Wandheizung für ein angenehmes Raumklima. Kermi bietet mit den zukunftsweisenden x-net Systemen ein Netzwerk intelligenter Lösungen.

Kermi therm-x2 Line Flachheizkörper

Heizkörper

Heizkörper von Kermi verbinden elegantes Design und hohe Energieeffizienz. So bringen sie behagliche Wärme in jeden Raum.

Andere förderfähige Maßnahmen

Montage und Installation

Ein wichtiger Bestandteil jedes Heizungssystems ist die fachgerechte Montage und Installation. Deshalb ist auch diese komplett förderfähig, inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.

Weitere förderfähige Investitionen

Je nach System - ob Neubau oder Modernisierung - werden auch Maßnahmen gefördert, die zum Einbau der Heizung gehören. Dazu gehören zum Beispiel die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen (alte Ölheizungen), die Bohrungen für Erdwärmesonden oder die Optimierung des Verteilsystems. Alle Informationen dazu finden Sie im „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.